Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der baqua GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus allgemeinen Regelungen für sämtliche Kunden sowie ergänzenden Bedingungen für Unternehmer.
Teil A – Allgemeine Bedingungen für Verbraucher und Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf, die Herstellung und die Lieferung von Waren sowie für ausdrücklich vereinbarte Beratungs-, Planungs-, Montage- und sonstige Leistungen.
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Anbieter und Vertragspartner ist:
baqua GmbH
Rothenburg 53/54
D-48143 Münster
DeutschlandGeschäftsführer: Jürgen Beßler
Registergericht: Amtsgericht Münster
Handelsregisternummer: HRB 15935
E-Mail: post@baqua.de
Telefon: +49 251 59069717 - Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
- Der Begriff „Kunde“ umfasst sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, soweit in der jeweiligen Regelung nicht ausdrücklich unterschieden wird.
- Für Unternehmer gelten ergänzend die Regelungen in Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die ergänzenden Unternehmerbedingungen den allgemeinen Regelungen vor.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Die Darstellung der Waren und Leistungen in unserem Onlineshop, in Katalogen, Preislisten oder sonstigen Unterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie dient als unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung oder Anfrage abzugeben.
- Der Kunde kann die gewünschten Waren über die jeweilige Schaltfläche in den Warenkorb legen. Der Warenkorb kann vor Abschluss der Bestellung jederzeit aufgerufen und geändert werden.
- Nach dem Aufrufen des Bestellbereichs gibt der Kunde die erforderlichen Kontakt-, Rechnungs-, Liefer- und Zahlungsdaten ein. Vor dem Absenden der Bestellung werden die wesentlichen Bestelldaten nochmals zusammengefasst angezeigt.
- Der Kunde kann seine Eingaben vor dem Absenden der Bestellung mit den im Onlineshop bereitgestellten Korrekturmöglichkeiten oder über die Zurück-Funktion seines Browsers überprüfen und ändern.
- Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutig beschrifteten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren oder Leistungen ab.
- Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Bestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Sie stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern in der E-Mail nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung annehmen, mit der Ausführung der vereinbarten Leistung beginnen oder die bestellte Ware versenden.
- Nehmen wir das Angebot nicht innerhalb von 72 Stunden nach Eingang der Bestellung an, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.
- Bei individuell geplanten oder angefertigten Produkten kommt der Vertrag mit der Bestätigung des auf Grundlage der Kundenvorgaben erstellten Angebots oder der Auftragsbestätigung zustande.
- Bei Verwendung eines externen Zahlungsdienstleisters kann der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs auf die Internetseite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters weitergeleitet werden. Nach Durchführung des Zahlungsvorgangs wird der Kunde zum Onlineshop zurückgeleitet.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass der Empfang vertragsbezogener E-Mails nicht durch Spamfilter oder andere technische Einstellungen verhindert wird.
§ 3 Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
- Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
- Die Bestelldaten und die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach Abgabe der Bestellung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt.
- Der Kunde kann die Bestelldaten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der Bestellung ausdrucken oder elektronisch speichern.
- Die Bestelldaten werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Soweit im Onlineshop ein Kundenkonto angeboten wird, können Bestellungen gegebenenfalls zusätzlich im Kundenkonto eingesehen werden.
§ 4 Preise und Versandkosten
- Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
- Bei Angeboten, die sich ausschließlich an Unternehmer richten, kann der Preis als Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden. Die konkrete Preisangabe im jeweiligen Angebot ist maßgeblich.
- Zusätzlich zum Warenpreis können Versand-, Verpackungs-, Fracht-, Montage- oder sonstige Nebenkosten anfallen. Diese werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung oder im individuellen Angebot mitgeteilt.
- Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands können zusätzliche Steuern, Zölle oder Gebühren entstehen. Diese werden nicht von uns, sondern von den zuständigen Behörden erhoben und sind vom Kunden zu tragen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Die im Onlineshop verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs angezeigt.
- Je nach Verfügbarkeit kann die Zahlung insbesondere per Vorkasse beziehungsweise Überweisung, PayPal oder Kreditkarte erfolgen.
- Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten nur bestimmten Kunden, Kundengruppen, Liefergebieten oder Bestellungen anzubieten.
- Bei Zahlung per Vorkasse erhält der Kunde unsere Bankverbindung mit der Auftragsbestätigung. Die Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
- Soweit bei der jeweiligen Zahlungsart oder im individuellen Angebot nichts anderes angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
- Bei Zahlung über einen externen Zahlungsdienstleister gelten ergänzend dessen Nutzungs- und Zahlungsbedingungen.
§ 6 Lieferung und Gefahrübergang
- Liefergebiet, Lieferbedingungen, Lieferzeiten und gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen werden im Onlineshop, im jeweiligen Angebot oder in der Produktbeschreibung angegeben.
- Der Beginn der angegebenen Lieferfrist richtet sich nach der gewählten Zahlungsart. Bei Vorkasse beginnt die Lieferfrist nach Zahlungseingang.
- Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
- Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher selbstständig ein Transportunternehmen beauftragt hat, das zuvor nicht von uns benannt wurde.
- Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware dem Transportunternehmen, Spediteur oder einer sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde.
- Bei einer vereinbarten Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten über.
- Scheitert die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Kunde zur Erstattung der dadurch zusätzlich entstandenen angemessenen Kosten verpflichtet sein.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
- Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend der erweiterte Eigentumsvorbehalt nach § 21 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
- Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu den gesetzlichen Ausnahmen und zu den Folgen eines Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Abschluss der Bestellung und auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wird.
- Verbraucher können den Widerruf über die im Onlineshop bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion oder auf jedem anderen gesetzlich zulässigen Weg erklären.
- Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen und die gesonderte Widerrufsbelehrung.
§ 9 Mängelhaftung und Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine zulässige abweichende Regelung getroffen wird.
- Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf sowie gegebenenfalls die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.
- Die gegenüber Unternehmern geltenden ergänzenden Regelungen zur Untersuchung, Mängelanzeige, Nacherfüllung und Verjährung ergeben sich aus § 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 10 Haftung
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Wir haften unbeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
- Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
- Die Einschränkung der Aufrechnung gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen oder auf Mängeln der gelieferten Ware oder Leistung beruhen.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Münster Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
- Münster ist ebenfalls Gerichtsstand, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder sein Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Wir bleiben berechtigt, den Unternehmer auch an seinem allgemeinen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Die baqua GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Teil B – Ergänzende Geschäftsbedingungen für Unternehmer
§ 14 Anwendungsbereich der Unternehmerbedingungen
- Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Diese Regelungen ergänzen Teil A der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Teils B vor.
- Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Unternehmers wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn wir ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt haben.
- Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen zu Nachweiszwecken in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt unberührt.
§ 15 Angebote, Unterlagen und Beratungsleistungen
- Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
- Ein Vertrag kommt insbesondere durch unsere Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines Vertrages, den Beginn der Leistungsausführung, die Auslieferung der Ware oder die Rechnungsstellung zustande.
- Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Leistungswerte und sonstige Produktinformationen dienen der Beschreibung der Ware. Sie stellen nur dann eine Garantie dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
- An Angeboten, Zeichnungen, Kalkulationen, Planungen, Mustern, technischen Unterlagen und sonstigen Dokumenten behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.
- Beratungsleistungen erfolgen auf Grundlage der vom Unternehmer bereitgestellten Informationen. Der Unternehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, Maße, Pläne und technischen Voraussetzungen verantwortlich.
§ 16 Preise, Nebenkosten und Preisänderungen
- Gegenüber Unternehmern verstehen sich unsere Preise in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk beziehungsweise ab Lager. Kosten für Verpackung, Fracht, Transportversicherung, Montage und sonstige Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
- Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefer- oder Leistungstermin mehr als vier Monate und verändern sich nach Vertragsschluss unvorhersehbar die für die Kalkulation maßgeblichen Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten, kann der vereinbarte Preis im Verhältnis der tatsächlich eingetretenen Kostenveränderung angepasst werden.
- Kostensenkungen werden bei einer Preisanpassung entsprechend berücksichtigt. Auf Verlangen erläutern wir dem Unternehmer die für die Anpassung maßgeblichen Kostenfaktoren.
- Übersteigt eine Preiserhöhung 5 Prozent des ursprünglich vereinbarten Nettopreises, kann der Unternehmer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
- Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn ein Festpreis ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 17 Zahlungsbedingungen gegenüber Unternehmern
- Soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
- Rechnungen über unmittelbar erbrachte Lohn-, Montage-, Reparatur- oder Serviceleistungen sind mit Zugang der Rechnung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf unserem Konto maßgeblich.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale sowie eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und anschließend auf die jeweils älteste fällige Hauptforderung angerechnet, soweit der Unternehmer keine zulässige abweichende Tilgungsbestimmung trifft.
- Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Unternehmers rechtfertigen, können wir noch ausstehende Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
- Leistet der Unternehmer trotz angemessener Fristsetzung keine Vorauszahlung oder Sicherheit, können wir vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
§ 18 Lieferfristen, Leistungshindernisse und höhere Gewalt
- Eine vereinbarte Liefer- oder Ausführungsfrist beginnt erst, wenn sämtliche technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und der Unternehmer die von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen, Zahlungen oder Sicherheiten vollständig zur Verfügung gestellt hat.
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Bei einer Versendung ist die Lieferfrist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist an das Transportunternehmen übergeben oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde und eine Versendung aus Gründen nicht möglich ist, die wir nicht zu vertreten haben.
- Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Unternehmer verwendbar und ihm zumutbar sind.
- Ereignisse höherer Gewalt und andere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die Liefer- und Leistungsfristen angemessen.
- Hierzu gehören insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskämpfe, Energie- oder Rohstoffmangel, erhebliche Transportstörungen, Betriebsstörungen, Cyberangriffe sowie unverschuldete Lieferausfälle bei Vorlieferanten.
- Wir informieren den Unternehmer unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer eines wesentlichen Leistungshindernisses.
- Dauert das Leistungshindernis länger als drei Monate an und ist einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar, kann dieser vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
- Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers bleiben bestehen, soweit wir das Leistungshindernis zu vertreten haben.
§ 19 Kundenvorgaben und Sonderanfertigungen
- Bei Sonderanfertigungen ist der Unternehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Maße, Zeichnungen, Pläne, Freigaben und sonstigen technischen Vorgaben verantwortlich.
- Nachträgliche Änderungen der Kundenvorgaben können zu Mehrkosten und einer Verlängerung vereinbarter Liefer- oder Ausführungsfristen führen.
- Technisch unvermeidbare und branchenübliche Abweichungen bei Maßen, Farben, Oberflächen oder Materialien stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Stellt der Unternehmer eigene Konstruktionen, Zeichnungen, Marken, Inhalte oder sonstige Vorgaben zur Verfügung, sichert er zu, dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
- Wird die baqua GmbH wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, die ausschließlich auf einer verbindlichen Vorgabe des Unternehmers beruht, stellt der Unternehmer die baqua GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt nicht, soweit die baqua GmbH die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
§ 20 Mängelrechte gegenüber Unternehmern
- Ist der Unternehmer Kaufmann, hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Für später erkennbare Mängel gilt die Anzeigepflicht ab deren Entdeckung. § 377 HGB bleibt unberührt.
- Die Mängelanzeige soll eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels und, soweit möglich, geeignete Nachweise enthalten.
- Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Der Unternehmer hat uns die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über, soweit sie zuvor in unserem Eigentum standen oder dem Unternehmer ein vollständiger Ersatz geliefert wird.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder für den Unternehmer unzumutbar, kann der Unternehmer nach den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Bei einem nur unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung beziehungsweise Abnahme, soweit eine Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
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Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt insbesondere:
- bei einem Bauwerk,
- bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,
- bei Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüchen innerhalb einer Lieferkette,
- in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich ausgeschlossen ist.
- Soweit die VOB/B ausdrücklich, vollständig und wirksam in einen Vertrag einbezogen wurde, gelten für die davon erfassten Bauleistungen die dort vereinbarten Regelungen.
- Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Unternehmer oder Dritte, ungeeignete Betriebsmittel, übermäßige Beanspruchung oder Nichtbeachtung unserer technischen Hinweise verursacht wurde.
- Eine Garantie liegt nur vor, wenn eine Erklärung ausdrücklich als Garantie bezeichnet wird. Produktbeschreibungen, technische Angaben und Werbeaussagen stellen ohne ausdrückliche Garantieerklärung keine selbstständige Garantie dar.
§ 21 Erweiterter Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
- Bei einer laufenden Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung unserer jeweiligen Saldoforderung.
- Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
- Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
- Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, können wir verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen, die jeweiligen Schuldner und alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen mitteilt.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Der Unternehmer verwahrt die in unserem Allein- oder Miteigentum stehende Ware unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Unternehmer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir nach erfolgloser angemessener Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Herausgabeverlangen allein gilt nicht als Rücktrittserklärung.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Münster, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 14. Juli 2026